Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten – Für unsere und Ihre Sicherheit
LENKZEIT: die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
täglich: max. 9 Stunden
Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich
wöchentlich: max. 56 Stunden
Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen: max. 90 Stunden
EINSATZZEIT: die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) im Einsatz ist
täglich: max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit
LENKPAUSEN:
nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
TÄGLICHE RUHEZEIT:
regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.
reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std. Einsatzzeit
(d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:
spätestens am Ende von sechs 24 – Std. – Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muß der siebte Tag frei sein) in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)
ARBEITSZEITREGELUNG:
wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten
NACHTARBEIT:
Wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten.
Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit.
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2007. Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnen jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentierten somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.
Im Sinne der Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen.